Seit dem 1. Januar 2009 haben Versicherte, die Leistungen der
Pflegeversicherung erhalten, gegenüber ihrer Pflegekasse oder dem
privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private
Pflege-Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf
Pflegeberatung.
Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine
Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber einen Antrag auf
Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und
Beratungsbedarf besteht.
Wenn plötzlich aufgrund eines akuten Krankheitsgeschehens,oder langsam fortschreitend, der Partner/in oder ein naher Angehöriger Pflege braucht, versuchen viele Frauen diese Anforderung zu bewältigen.
Eine Zeitlang geht dies auch einigermaßen gut- doch vieles bleibt dabei auf der Strecke.
Die Pflege einer nahestehnden Person fordert viel ab- deswegen ist es notwendig sich umfassend und individuell beraten zu lassen.
Trotz Unterstützung der Krankenkassen, des Hausarztes etc. bleiben viele Fragen offen- nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Hilfangeboten- und Möglichkeiten, sowie den oft kompizierten Anträgen auf Leistungen die gestellt werden müssen.
Aber welche Leistung wofür?
Für diese Fragen rund um das Thema Plfege gibt es unabhängige Pflegeberater, die vor Ort, d.h. bei Ihnen daheim die Situation gemeinsam mit Ihnen begutachten und einen Pflegeplan aufstellen:
So gehört zu den Hauptaufgaben der Pflegeberatung eine umfassende Analyse des individuellen Hilfebedarfs der Menschen mitsamt der Erarbeitung und Durchführung eines entsprechenden Hilfe- und Versorgungsplans. Eine wichtige Leistung liegt hierbei insbesondere in der Koordinierung und Vernetzung aller regionalen und kommunalen Betreuungs- und Unterstützungsangebote (z.B. ambulante Pflegedienste, Pflegekurse, Selbsthilfegruppen, Wohnraumanpassung etc.) in einer für Ratsuchende meist recht unübersichtlichen Versorgungslandschaft.
Laut einer Evaluierung des Landes Brandenburg sind ca. die Hälfte aller Rat- und Hilfesuchenden die Angehörigen von pflegebedürftigen Personen; Pflegebedürftige selbst stellen nur etwa ein Drittel derer, die Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
Ansprechpartner für eine Pflegeberatung ist in erster Linie die Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Diese muss dann innerhalb von zwei Wochen eine kostenlose Beratung anbieten- oder eine Beratung über einen Pflegestützpunkt, wohnortnah arrangieren. Ist dies innerhalb von zwei Wochen nicht möglich, muss die Krankenkasse einen Beratungsgutschein ausstellen- mit diesem Beratungsgutschein kann dann eine Pflegeberatung über eine unabhängige PflegeberaterIn stattfinden. Der Beratungsgutschein wird von der Pflegeberaterin direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
PflegeberaterInnen sind in der Regel ausgebildetet Pflegefachkräfte, die neben einer mehrjährigen Pflegeerfahrung eine Weiterbildung zum Pflegeberater nach §7 SGB XI verfügen.
Eine Pflegeberatung durch eine Pflegefachkraft macht aus verschiedenen Gründen Sinn- zum einen verfügt sie/er über eine fundierte, fachspezifische Grundausbildung und kann auf eine mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Kranken-Pflegebereichen zurückgreifen- die nicht zuletzt im ambulanten Pflegebereich erworben wurde- eine Person also, die reale Pflegesituationen kennt.
Zum anderen ist eine freiberufliche Pflegeberaterin als unabhängig zu nennen, da sie nicht für eine bestimmte Kranken/Pflegekasse arbeitet, sondern einzig ihren Kunden verpflichtet ist- mit dem Ziel, die bestmögliche Versorgung für den Pflegebedürftigen zu finden.
Neben der Pflegeberatung gehört die Hilfestellung bei der Antragsstellung auf Pflegeleistungen, bei der Suche der geeigneten Versorgungsform, bei der Gestaltung der Pflegesituation daheim und auch die Unterstützung bei Besuchen des MDK, dazu.
So gehört zu den Hauptaufgaben der Pflegeberatung eine umfassende Analyse des individuellen Hilfebedarfs der Menschen mitsamt der Erarbeitung und Durchführung eines entsprechenden Hilfe- und Versorgungsplans. Eine wichtige Leistung liegt hierbei insbesondere in der Koordinierung und Vernetzung aller regionalen und kommunalen Betreuungs- und Unterstützungsangebote (z.B. ambulante Pflegedienste, Pflegekurse, Selbsthilfegruppen, Wohnraumanpassung etc.) in einer für Ratsuchende meist recht unübersichtlichen Versorgungslandschaft.
Laut einer Evaluierung des Landes Brandenburg sind ca. die Hälfte aller Rat- und Hilfesuchenden die Angehörigen von pflegebedürftigen Personen; Pflegebedürftige selbst stellen nur etwa ein Drittel derer, die Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
Ansprechpartner für eine Pflegeberatung ist in erster Linie die Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Diese muss dann innerhalb von zwei Wochen eine kostenlose Beratung anbieten- oder eine Beratung über einen Pflegestützpunkt, wohnortnah arrangieren. Ist dies innerhalb von zwei Wochen nicht möglich, muss die Krankenkasse einen Beratungsgutschein ausstellen- mit diesem Beratungsgutschein kann dann eine Pflegeberatung über eine unabhängige PflegeberaterIn stattfinden. Der Beratungsgutschein wird von der Pflegeberaterin direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
PflegeberaterInnen sind in der Regel ausgebildetet Pflegefachkräfte, die neben einer mehrjährigen Pflegeerfahrung eine Weiterbildung zum Pflegeberater nach §7 SGB XI verfügen.
Eine Pflegeberatung durch eine Pflegefachkraft macht aus verschiedenen Gründen Sinn- zum einen verfügt sie/er über eine fundierte, fachspezifische Grundausbildung und kann auf eine mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Kranken-Pflegebereichen zurückgreifen- die nicht zuletzt im ambulanten Pflegebereich erworben wurde- eine Person also, die reale Pflegesituationen kennt.
Zum anderen ist eine freiberufliche Pflegeberaterin als unabhängig zu nennen, da sie nicht für eine bestimmte Kranken/Pflegekasse arbeitet, sondern einzig ihren Kunden verpflichtet ist- mit dem Ziel, die bestmögliche Versorgung für den Pflegebedürftigen zu finden.
Neben der Pflegeberatung gehört die Hilfestellung bei der Antragsstellung auf Pflegeleistungen, bei der Suche der geeigneten Versorgungsform, bei der Gestaltung der Pflegesituation daheim und auch die Unterstützung bei Besuchen des MDK, dazu.
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